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LASI-Veröffentlichungen

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LV 36 Handlungsanleitung für die Ausführung der Marktüberwachung in Deutschland

  • April 2024
  • •  129 Seiten
  • •  ISBN 978-3-948 680-06-0
  • •  6. Auflage

Die Handlungsanleitung für die Ausführung der Marktüberwachung in Deutschland – LV 36 – er- scheint nun bereits in der sechsten Auflage und wurde erstmals im November 2004 herausgegeben. Damals wie heute ist ihr Ziel, die von den Ländern entwickelten und etablierten Instrumente nach- vollziehbar zu beschreiben, die eine effiziente und effektive Marktüberwachung ermöglichen.

Die Handlungsanleitung stellt damit einen wesentlichen Baustein dar, mit dem die Länder eine ord- nungsgemäße Aufgabenwahrnehmung und effiziente Zusammenarbeit ihrer Marktüberwachungs- behörden sicherstellen. Sinn und Zweck einer funktionierenden Marktüberwachung wiederum ist nicht weniger als einerseits der Schutz von Personen vor unsicheren Produkten sowie andererseits von Wirtschaftsakteuren vor unfairem Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt.

Der Bereich der Produktsicherheit ist geprägt von vielfältigen Veränderungen und Entwicklungen. Dabei ist es entscheidend, schnell auf neue Herausforderungen reagieren zu können. Aus diesem Grund wurde schon mit der dritten Auflage der Handlungsanleitung der inzwischen vertraute modu- lare Aufbau eingeführt. Dieser verbessert ihre Handhabbarkeit und erleichtert eine zügige Anpas- sung an künftige Änderungen.

Auch aktuell gilt es, weiterentwickelte Regelungen nachvollziehbar in die Handlungsanleitung zu integrieren. Eine besondere Herausforderung stellen geänderte Verfahrensweisen und Meldewege dar, die die Marktüberwachungsbehörden bei bestimmten Arten von Produktmängeln anzuwenden haben. An erster Stelle ist in diesem Zusammenhang das neue Schutzklauselverfahren zu nennen. Diese Verfahren und Meldewege finden ihren Ursprung in den Musterbestimmungen des Beschlus- ses (EG) Nr. 768/2008, die sukzessive in immer mehr Binnenmarktvorschriften, wie beispielsweise die Niederspannungsrichtlinie, Eingang finden. Nach einer Übergangszeit werden sich die entspre- chenden Regelungen schließlich im gesamten Produktsicherheitsrecht wiederfinden.

Eine weitere wichtige Neuerung ist das Konzept der vorläufigen Maßnahmen, das ebenfalls in dem Beschluss (EG) Nr. 768/2008 angelegt ist und in die Handlungsanleitung aufgenommen werden muss.

Die Erarbeitung der Handlungsanleitung bzw. die Erstellung der folgenden Auflagen obliegen einer Projektgruppe des Arbeitsausschusses Marktüberwachung (AAMÜ), an der sich Vertretungen der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unter der Federführung von Thüringen beteiligen.

Der AAMÜ hat ein Leitbild entwickelt, in dem er sein Selbstverständnis und seine Grundprinzipen erklärt. Das Leitbild soll nach innen Orientierung geben und somit handlungsleitend und motivierend für den AAMÜ als Ganzes sowie auf die einzelnen Mitglieder wirken. Nach außen soll es deutlich machen, wofür der AAMÜ eintritt. In diesem Sinne wird das Leitbild an prominenter Stelle an den Anfang der fünften Auflage der Handlungsanleitung gestellt.