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LASI-Veröffentlichungen

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LV 23 Leitlinien zu Tätigkeiten mit Biostoffen

  • Dezember 2014
  • •  105 Seiten
  • •  ISBN 978-3-936415-79-7
  • •  4. Auflage

 

Die Biostoffverordnung (BioStoffV) regelt seit dem 1. April 1999 branchenübergreifend den Schutz aller Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen). Die Neufassung der Verordnung, die am 23. Juli 2013 in Kraft getreten ist, war erforderlich, um die Richtlinie 2010/32/EU („Nadelstich-Richtlinie“) in nationales Recht umzusetzen. Diese verpflichtet Arbeitgeber im Gesundheitsdienst, Beschäftigte vor Infektionen infolge von Verletzungen durch gebrauchte spitze oder scharfe Instrumente zu schützen und diese durch geeignete sichere Instrumente (Sicherheitsgeräte) zu ersetzen. Gleichzeitig wurde die Verordnung einschließlich der Anhänge II und III an neuere wissenschaftliche und technische Entwicklungen angepasst sowie Erkenntnisse aus der Anwendung der bisherigen Verordnung einbezogen.

 

Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) hat die Leitlinien zur Biostoffverordnung vollständig überarbeitet und an die Regelungen der novellierten BioStoffV angepasst. Mit den in der 4. Auflage der LV 23 Leitlinien zu Tätigkeiten mit Biostoffen getroffenen Aussagen werden Antworten auf grundlegende Fragen zur neuen BioStoffV gegeben. Die Aspekte der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Biostoffen sind weiterhin Bestandteil dieser Leitlinien. Sie sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt. Mit den nachfolgenden FAQ (Frequently Asked Questions) wird die Umsetzung in die Praxis erleichtert.