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LASI veröffentlicht eine überarbeitete Fassung der LV 56 "Bußgeldkatalog zur Arbeitsstättenverordnung"

Die Arbeitsstättenverordnung dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Normadressat ist der Arbeitgeber. Mit der Änderung der Arbeitsstättenverordnung vom 19. Juli 2010 wurde § 9 „Straftaten und Ordnungswidrigkeiten“ neu aufgenommen. Damit können Verstöße gegen geltendes Arbeitsstättenrecht über die Arbeitsstättenverordnung geahndet wer-den.

Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) hat sich auf seiner 58. und 60. Sitzung mit einem länderübergreifenden Vollzug des § 9 Arbeitsstättenverordnung nach gleichen Grundsätzen beschäftigt. Der LASI empfahl die einheitliche Anwendung des Bußgeldkataloges für Arbeitsstätten ohne Baustellen, und er-teilte gleichzeitig den Auftrag, einen Bußgeldkatalog für Baustellen nach Arbeitsstättenverordnung zu erarbeiten. Beide Bußgeldkataloge wurden 2012 entsprechend in dieser LASI-Veröffentlichung zusammengeführt.

Mit der 1. überarbeiteten Auflage des Bußgeldkataloges ist die Höhe der 2012 fest-festgesetzten Regelsätze im Hinblick auf die Gefährdungen und die Wertigkeit des Mangels angepasst worden.

Die LASI-Veröffentlichung richtet sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der für den Vollzug der Arbeitsstättenverordnung zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder. Damit soll sichergestellt werden, dass bei der Ahndung von Verstößen gegen das Arbeitsstättenrecht bundesweit einheitliche Bußgeldsätze zugrunde gelegt werden.

Dies entbindet die Ahndungsbehörde jedoch nicht davon, Ermessen nach den gesetzlichen Zumessungskriterien gemäß § 17 Ordnungswidrigkeitengesetz unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalles auszuüben, vereinheitlicht aber die Anwendung von § 9 Arbeitsstättenverordnung.

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