Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Internetseite im Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite des Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik https://lasi-info.com.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG

a. Beschreibung
PDF-Dateien

b. Maßnahmen
Für die 2021 sind technische und redaktionelle Anpassungsmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehört die Verbesserung der barrierefreien Umsetzung der Webseite.

c. Zeitplan
Siehe b

d. Barrierefreie Alternative
Verwendung der Suche oder des Kontaktformulars.

Unverhältnismäßige Belastung nach Paragraf 10 Absatz 2 L-BGG

Teilbereich:

a. Beschreibung
Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien älteren Datums sind nur sehr eingeschränkt in barrierfreiem Zustand. Zudem sind Inhalte nicht in leichter Sprache verfügbar. Gebärdensprachliche Videos werden aktuell nicht zur Verfügung gestellt. 

b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
Die für die Erstellung von barrierefreien PDF-Dateien notwendigen Quelldateien liegen nicht vor.  

c. Barrierefreie Alternative
Verwendung des Kontaktformulars.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.01.2021 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).

Die Erklärung wurde zuletzt am 08.02.2023 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Geschäftsstelle des Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Geschäftsstelle des Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 / 279-3360

poststelle@bfbmb.bwl.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.