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Arbeitsschutztag 2016 in Sachsen-Anhalt

Die Veranstaltung ist eine Fortbildungsmaßnahme im Sinne § 5 Abs.3 ASiG und gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 45 PersVG LSA. Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung.

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