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LASI veröffentlicht die zweite überarbeitete Fassung der LV 52: Integration psychischer Belastungen in die Beratungs-​ und Überwachungspraxis der Arbeitsschutzbehörden der Länder

Seit dem Erscheinen der 1. Auflage dieser LASI Veröffentlichung (LV 52) im Jahr 2009 haben in der Arbeitswelt tiefgreifende Veränderungen stattgefunden, die auch zu grundsätzlichen Weiterentwicklungen im Arbeitsschutz geführt haben. So wurde etwa 2013 das Arbeitsschutzgesetz geändert und in § 5 ausdrücklich verankert, dass in der Gefährdungsbeurteilung auch auf die psychische Belastung bei der Arbeit einzugehen ist. Darauf basierend wurde in den folgenden Jahren in einigen Verordnungen die Einbeziehung der psychischen Belastung in den Arbeitsschutz gefordert. Auch die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) hat das Thema der psychischen Belastung bei der Arbeit auf die Agenda gesetzt. So wurden in der zweiten Periode (2013 – 2018) im Rahmen des Programms „Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung“ 13.000 Betriebe aufgesucht und hinsichtlich ihres Umgang mit dem Thema beraten und überwacht. Damit und mit den weiteren Aktivitäten, zum Beispiel der Qualifizierung der Aufsichtsbeamtinnen und –beamten sowie von betrieblichen Akteuren, der Publikation des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes zu gesundheitlichen Auswirkungen psychischer Belastung und der Veröffentlichung von Beispielen guter Praxis hat die GDA dazu beigetragen, die Diskussionen insgesamt zu versachlichen und alle Akteure für die Thematik zu sensibilisieren.

Eine menschengerechte Arbeitsgestaltung unter Einbeziehung der psychischen Belastung kann nur gelingen, wenn sie die technologischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, unter denen Arbeit erbracht wird, berücksichtigt. Das heißt, dass Faktoren wie etwa digitale Kommunikation, Interaktionen z. B. mit Kunden, Schülern oder Patienten sowie die psychischen Folgen der Einführung neuer Managementkonzepte - etwa bezüglich der Festlegung von Leistungsvorgaben oder der Nutzung atypischer Arbeitsverhältnisse - in die betrieblichen Arbeitsschutzmaßnahmen einzubeziehen sind und entsprechend durch die Arbeitsschutzbehörden der Länder überwacht werden müssen. Die Corona Pandemie hat in weiten Bereichen der Wirtschaft und Verwaltung vielfältige Veränderungen bei den Arbeitsabläufen und in der Arbeitsorganisation sowie in den betrieblichen Kommunikations- und Kooperationsformen erforderlich gemacht. Der damit einhergehende Digitalisierungsschub ist eine große Herausforderung für die Beschäftigten und die Betriebe und wird die Arbeitswelt nachhaltig verändern. So ist z. B. die Arbeit im Homeoffice zu einer wesentlichen Arbeitsform geworden. Daraus resultieren geänderte Anforderungen an die Verantwortlichen in den Betrieben wie an die Beschäftigten. Dies hat weitreichende Folgen für die psychische Belastung und deren Auswirkungen. Seit der ersten Veröffentlichung dieser LV 52 sind deutliche Fortschritte der Arbeitsschutzbehörden der Länder im Umgang mit dem Thema psychische Belastung erzielt worden. Ein hoher Anteil des Aufsichtspersonals wurde qualifiziert, wodurch sich die Handlungssicherheit im Umgang mit den Fragen zu psychischer Belastung bei der Arbeit in den letzten Jahren erkennbar verbessert hat. Auch die Mehrheit der Betriebe hat mittlerweile – jedenfalls im Grundsatz – die Relevanz der Thematik für den Arbeitsschutz akzeptiert. Mit dem Ziel, für die Überwachung und Beratung im Themenfeld psychische Belastung durch die Arbeitsschutzbehörden der Länder eine praxisnahe Hilfestellung zu geben und die Berücksichtigung psychischer Belastungsfaktoren nachhaltiger als bisher im betrieblichen Arbeitsschutzhandeln zu verankern, wurde diese LV aktualisiert. Damit soll es den Aufsichtsbeamtinnen und -beamten erleichtert werden, auf der Basis der zur Verfügung gestellten Kriterien zu entscheiden, inwieweit seitens der Betriebe Schritte zur Belastungsoptimierung notwendig sind und in welche Richtung diese gehen sollen. Die LV52 dient damit dem zentralen Ziel des Arbeitsschutzgesetzes, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu sichern und zu verbessern und die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für die physische und die psychische Gesundheit vermieden bzw. möglichst geringgehalten wird. Auch mit Blick auf psychische Belastung bei der Arbeit müssen staatliche Arbeitsschutzbehörden den Erfordernissen moderner Arbeitswelten nachkommen und ihrer institutionellen Schutzfunktion gerecht werden. Der Fokus des Aufsichtshandelns ist dabei auf Tätigkeiten zu legen, in denen in besonderem Ausmaß mit gesundheitlichen Folgen psychischer Belastungsfaktoren zu rechnen ist.

Diese LASI-Veröffentlichung knüpft an die Erfahrungen aus der LV 28, LV 31 und LV 34 an. Die dargestellte Grundposition der Länder ist anschlussfähig an die entsprechenden Grundpositionen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA).