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Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

Die Gewährleistung sicherer, gesunder und menschengerechter Arbeitsbedingungen ist eine gesetzlich verankerte Aufgabe unseres Sozialstaates. Bund, Länder und Unfallversicherungsträger tragen dabei eine besondere Verantwortung. Um dieser Verantwortung angesichts einer sich wandelnden Arbeitswelt gerecht zu werden, haben sich diese drei Träger auf eine Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) verpflichtet.

Mit diesem Zusammenschluss soll das Arbeitsschutzsystem in Deutschland modernisiert und Anreize für Betriebe geschaffen werden, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu stärken.

Dazu wurde die GDA im Jahr 2008 im Arbeitsschutzgesetz und im Sozialgesetzbuch VII als Gemeinschaftsaufgabe verankert. Mit der GDA erfüllt Deutschland eine zentrale Forderung der EU-Gemeinschaftsstrategie für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie des ILO-Übereinkommens 187 "Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz".

Um ihre Ziele zu erreichen, kooperieren die drei GDA-Träger mit weiteren starken Partnern: Neben den Sozialpartnern (Gewerkschaften und Arbeitgebervertretern) bringen Fachverbände, beispielsweise der Sicherheitsfachkräfte und Betriebsmediziner, sowie die gesetzlichen Krankenkassen ihr Wissen und ihre Erfahrungen in Sachen Arbeitsschutz mit in diese gemeinsame Strategie ein. Diese Kooperationspartner wirken in den Arbeitsprogrammen mit und beteiligen sich auch an der Weiterentwicklung der Strategie.

Das Zusammenwirken der staatlichen Arbeitsschutzbehörden und der Unfallversicherungsträger auf der betrieblichen Ebene, insbesondere in Bezug auf eine abgestimmte, arbeitsteilige Überwachungs- und Beratungstätigkeit, dient dem gemeinsamen Ziel die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch einen präventiven und systemorientierten betrieblichen Arbeitsschutz zu gewährsleisten und zu verbessern.

Die GDA besteht aus folgenden Kernelementen:

  • der Entwicklung gemeinsamer Arbeitsschutzziele, der Festlegung von vorrangigen Handlungsfeldern und Eckpunkten für Arbeitsprogramme sowie deren Ausführung nach einheitlichen Grundsätzen,
  • der Festlegung eines abgestimmten Vorgehens der Landesbehörden und Unfallversicherungsträger bei der Beratung und Überwachung der Betriebe,
  • der Herstellung eines verständlichen, überschaubaren und abgestimmten Vorschriften- und Regelwerks.

Im Zeitraum 2013 – 2018 werden die GDA-Träger ihre gemeinsamen Präventionsaktivitäten auf folgende gemeinsame Arbeitsschutzziele fokussieren:

  • Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes,
  • Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich,
  • Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung.

Für die Umsetzung dieser Ziele haben die GDA-Träger drei Arbeitsprogramme – je Ziel ein Programm – aufgelegt, deren Inhalte und Aktivitäten derzeit umgesetzt werden.

www.gda-portal.de

Mehr Informationen auf der Website der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie.