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LASI-Veröffentlichungen

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LV 63 Leitfaden zu Anforderungen an die Fachkunde nach Biostoffverordnung

  • September 2018
  • •  23 Seiten
  • •  ISBN 978-3-936 415-92-6
  • •  1. Auflage

Die Biostoffverordnung in der Fassung vom Juli 2013, zuletzt geändert im März 2017, enthält einige wichtige Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung. Eine davon ist die Konkreti- sierung der Arbeitgeberverantwortung durch die Festlegung bestimmter Fachkundeanforde- rungen bei den Beschäftigten. Hintergrund war das bisherige Fehlen gesetzlicher Anforde- rungen an besondere Funktionsträger in der Biostoffverordnung, die den Arbeitgeber1 mit ihrem Fachwissen unterstützen, während in vielen anderen Rechtsvorschriften explizit Be- auftragte für spezielle Fragestellungen etabliert sind.

So wurde eine Definition des Begriffs „fachkundig“ im Hinblick auf die Qualifikation der Be- schäftigten, die zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe befähigt ist, aufgenommen. Dabei gibt es keine einheitliche Fachkunde, sondern die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe sowie der Höhe der Ge- fährdung und müssen entsprechend nachgewiesen werden.

Eine besonders herausgehobene Funktion ist für Tätigkeiten mit hohem Infektionsrisiko vor- gesehen. Für Tätigkeiten der Schutzstufen 3 und 4 bedarf es einer vom Arbeitgeber benann- ten Person, die zuverlässig sein muss und über eine Fachkunde verfügt, die der hohen Ge- fährdung entspricht. Insbesondere muss die benannte Person über die notwendige Arbeits- schutzkompetenz verfügen.

Im Juni 2014 wurde die vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) erarbeitete Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 200 vom Bundesministerium für Ar- beit und Soziales (BMAS) veröffentlicht. Wie der Titel „Anforderungen an die Fachkunde nach Biostoffverordnung“ besagt, wird dort Näheres zur Auslegung der im Verordnungstext kurz gehaltenen Formulierungen beschrieben.

Trotz dieser Konkretisierung der Biostoffverordnung (BioStoffV) in der TRBA 200 können sich in der Praxis noch Fragen hinsichtlich der Fachkunde – auch hinsichtlich der Abgren- zung zu anderen Rechtsgebieten - ergeben. Diese in allgemeiner Form zu beantworten ist die Absicht des vorliegenden Papiers „Leitfaden zu Anforderungen an die Fachkunde nach Biostoffverordnung“. Der Leitfaden soll eine Hilfestellung für das Überwachungs- bzw. Auf- sichtspersonal der Länder darstellen und darüber hinaus einen Beitrag zur Harmonisierung des Vollzugs in Deutschland leisten.