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LASI-Veröffentlichungen

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LV 58 Beratung der Länder zu und Umgang der Länder mit Arbeitsschutzmanagementsystemen

  • Juni 2013
  • •  26 Seiten
  • •  ISBN 978-3-936415-76-6
  • •  1. Auflage

Das Ziel des Arbeitsschutzgesetzes ist, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Maßnahmen des Arbeitsschutzes, einschließlich der Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit, können in den Betrieben längst nicht mehr von Einzelinitiativen und Zufällen abhängig gemacht werden.

Die komplexen Anforderungen an den Arbeitsschutz bei neuen Technologien und Prozessen sowie die notwendige weitere Reduzierung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren drängen zu einem effizienten und systematischen Arbeitsschutz in den Betrieben.

Dieser trägt zur langfristigen Kostenentlastung der Betriebe sowie der sozialen Sicherungssysteme bei.

Angesichts dieser Entwicklungen in der Arbeitswelt kann auch die Aufsichtstätigkeit der staatlichen Arbeitsschutzbehörden nicht mehr bei Einzelmaßnahmen ansetzen. Vielmehr müssen Betriebe als Systeme betrachtet und als „Organisationsgebilde“ verstanden werden.

Ursachen für Arbeitsschutzmängel müssen aufgedeckt werden.

Im Rahmen der Beratung wird eine Fortentwicklung der Arbeitsschutzorganisation zu einem Arbeitsschutzmanagementsystem als kontinuierlicher Prozess im Betrieb gefördert. Der Arbeitgeber kann so seine Organisationspflichten nach Arbeitsschutzgesetz erfüllen und darüber hinaus weitere Vorteile bei der Kostenreduktion, der Motivation der Beschäftigten der Transparenz und Effektivität sowie der Rechtssicherheit gewinnen.

Bei der Beratung zu Arbeitsschutzmanagementsystemen gibt

die LV 58 „Beratung der Länder zu und Umgang der Länder mit Arbeitsschutzmanagementsystemen“ Hilfestellung.