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LASI-Veröffentlichungen

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LV 43 Handlungsanleitung „Spritzlackieren von Hand bei der Holzbe- und –verarbeitung

  • September 2005
  • •  33 Seiten
  • •  ISBN 3-936415-42-0
  • •  1. Auflage

Mit Inkrafttreten der neuen Gefahrstoffverordnung am 01. Januar 2005 ist das Gefahrstoffrecht grundlegend geändert worden.

Infolge dieser Änderungen muss auch das technische Regelwerk angepasst werden.

Für Spritzaerosole (Lacktröpfchen) gibt es bisher keinen Luftgrenzwert.

Die Handlungsanleitung gilt für das Spritzlackieren von Hand im holzbe- und –verarbeitendem Gewerbe bei Verwendung branchenüblicher Lacksysteme und Farben einschließlich Beizen, und zwar bevorzugt beim Einsatz abgesaugter Spritzeinrichtungen wie Kabinen oder Spritzstände mit Trocken- oder Nasswand.

Bei Anwendung dieser Empfehlungen ist sichergestellt, dass eine Belastung durch Lack-Aerosole im Schichtmittel unter 3 mg/m³ einatembare Aerosole bleibt und folglich messtechnische Ermittlungen der Luftbelastung im Betrieb nicht erforderlich sind.