LASI-Veröffentlichungen
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LV 61 Bußgeldkatalog zur Biostoffverordnung
- März 2026
- • 33 Seiten
- • ISBN 978-3-948680-11-4
- • 2. Auflage
Die Biostoffverordnung (BioStoffV) regelt seit dem 1. April 1999 branchenübergreifend den Schutz aller Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen). Am 23. Juli 2013 ist die Neufassung der Verordnung in Kraft getreten, mit der die Richtlinie 2010/32/EU („Nadelstich-Richtlinie“) in nationales Recht umgesetzt wurde.
Eine Vielzahl von Änderungen erfuhr die BioStoffV zum 21. Juli 2021. Unter anderem wurden Ergänzungen der Ordnungswidrigkeitentatbestände (§ 20 Ordnungswidrigkeiten) vorgenommen. Dies war Anlass den Bußgeldkatalog zur BioStoffV (LV 61) zu aktualisieren.
Im Wesentlichen regelt die BioStoffV Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten vor Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Biostoffen.
Werden durch die zuständige Arbeitsschutzbehörde Sachverhalte festgestellt, die den Regelungsinhalten der BioStoffV entgegenstehen, so kann dies Verwaltungsmaßnahmen wie Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich ziehen.
Die LV 61 hat sich als länderübergreifende einheitliche Vollzugshilfe zur BioStoffV bewährt und wurde nun aufgrund der geänderten BioStoffV aktualisiert, um weiterhin als Hilfestellung für Mitarbeitende der zuständigen Arbeitsschutzbehörden zu dienen. Sie stellt Bemessungsregeln für die Geldbuße dar, entbindet aber die Arbeitsschutzbehörde nicht davon, Ermessen unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalles auszuüben. Diese Regeln vereinheitlichen jedoch die Anwendung des § 20 BioStoffV und leisten damit einen Beitrag zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes und zum bundeseinheitlichen Vollzug der Verordnung.