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Arbeitsmedizinischer Betreuungsbedarf in Deutschland

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat einen Forschungsbericht zum Bedarf von Betriebsärzten herausgebracht.

hier 

Der Bericht beschreibt ein dramatisches Defizit und gibt aber auch Ratschläge. 

Hier einige Beispiele: Der gegenwärtige betriebsärztliche Betreuungsbedarf für eine Basisbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 beträgt 13,8 Mio. Stunden pro Jahr, für eine qualitätsgerechte bedarfsorientierte Betreuung sind 23,9 Mio. Stunden pro Jahr notwendig. Gegenwärtig realisiert werden nach Einschätzung der Experten aber nur 9,2 Mio. Stunden pro Jahr. Darin spiegelt sich in der Erfahrung der Praxis wieder, dass es in einer wachsenden Anzahl meist ländlicher Regionen spürbare Probleme bei der betriebsärztlichen Versorgung (d.h. Deckung der Nachfrage) gibt (siehe z.B. Brandenburg und ländliche Gebiete Bayerns).

 

 

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