Rat der hohen Aufsichtsbeamten/innen der EU
Das Senior Labour Inspectors Committee (SLIC) ist ein Ausschuss der höheren Arbeitsaufsichtsbeamten/innen der Europäischen Union, der das Gemeinschaftsrecht zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz durch die Mitgliedstaaten durchsetzt.
Abschlussbericht - SLIC-Revision 2017 des staatlichen Arbeitsschutzsystems der Bundesrepublik Deutschland
Der vorliegende Bericht ist das Ergebnis der Evaluation des staatlichen Arbeitsschutzes und seiner Behörden in Deutschland gemäß Auftrag des Ausschusses Hoher Aufsichtsbeamter/innen (Senior Labour Inspectors' Committee – SLIC). Aus diesem Grund bleiben andere regulatorische Aspekte im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes wie die Arbeit der Unfallversicherungsträger in Deutschland unberücksichtigt.
Für die Erstellung dieses Berichts haben wir die aktuelle Fassung des Referenzhandbuchs zur Durchführung einer SLIC-Evaluation zugrunde gelegt und sie soweit möglich an die komplexe Wirklichkeit des deutschen Aufsichtssystems angepasst.
Der Bericht gliedert sich in drei Teile (A, B und C):
Teil A umfasst die Kapitel 1 bis 4 und ist eine Einführung. Kapitel 1 gibt einen Allgemeinen Überblick über das deutsche Arbeitsschutzsystem mit einer Beschreibung der staatlichen Aufsichtsbehörden. Kapitel 2 widmet sich der Arbeitsschutzgesetzgebung. Kapitel 3 beschreibt die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie und schließt ab mit einer allgemeinen Analyse und Evaluation.
Zu Teil B gehören die Kapitel 5 bis 8, in denen die Arbeit des Evaluationsteams vor Ort geschildert wird. Zusätzlich enthält dieser Teil die Auswertung der von unseren deutschen Kolleginnen und Kollegen vor der Evaluation bereitgestellten Informationen, die abgestimmten Feststellungen aus den Besichtigungen sowie eine Gegenüberstellung zu den wichtigsten Kommentaren des letzten SLIC-Berichts (2004).
Im Rahmen der Erstellung dieses Berichts wurde in der Gliederung das SLIC-Evaluationshandbuch mit einigen Besonderheiten berücksichtigt:
- Kapitel 5 schildert die Organisation der Arbeitsaufsicht. Ein typisches Merkmal im deutschen System ist die Aufteilung in Bundesländer und das Fehlen einer Aufsichtsbehörde auf Bundesebene. Dies ist der Grund, warum wir mit einem allgemeinen Überblick über die Organisation der Länderbehörden beginnen, spezifisch ergänzt um eine Darstellung der Organisation in den jeweils besuchten Bundesländern Berlin, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Hessen. Die Inhalte des SLIC-Evaluationshandbuchs zu „Kompetenzen und Unabhängigkeit der Arbeitsaufsichtsbeamten“ und „Prävention, Schutz und Hilfe für Aufsichtsbeamte“ sind ebenfalls Gegenstand dieses Kapitels.
- Kapitel 6 widmet sich der „Planung und Überwachung“ gemäß SLIC-Evaluationshandbuch. In der Analyse wird deutlich zwischen aktiver und reaktiver Überwachung unterschieden. So bezieht sich die aktive Überwachung insbesondere auf die tatsächliche Anwendung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) in den Bundesländern, während sich die reaktive Überwachung auf die Untersuchung von Unfällen und Beschwerden bezieht. Am Ende dieses Kapitels befindet sich eine abschließende Beurteilung zum Verhältnis von proaktiver zu reaktiver Überwachung.
- Kapitel 7 befasst sich mit der Überwachungspraxis, einschließlich der Themen Befugnissen, Tätigkeiten und Maßnahmen bzw. Anordnungen der Aufsicht infolge eines Inspektionsbesuchs auf Grundlage der sogenannten „Gemeinsamen Grundsätze des SLIC“ (SLIC Common Principles).
- Kapitel 8 behandelt die interne und externe Kommunikation sowie Beziehungen gemäß SLIC-Evaluationshandbuch. Es umfasst Hilfestellung, interne Kommunikation (unter Aufsichtsbeamten innerhalb eines Bundeslandes oder aus anderen Bundesländern) sowie die externe Kommunikation mit anderen Behörden oder Einrichtungen (Unfallversicherungen, andere Behörden und europäische Mitgliedstaaten).
In Teil C (Kapitel 9) erfolgt eine vergleichende Analyse unserer Baustellenbesichtigungen in den verschiedenen Bundesländern. Dies war der einzige gemeinsame Punkt unserer Besichtigungen.
Im letzten Kapitel befassen wir uns mit den Schlussfolgerungen und Empfehlungen aus unserer Arbeit. Dazu führen wir eine allgemeine Analyse und Beurteilung von Teil A (Theorie), Teil B (Entwicklung) und Teil C (Praxis) durch.
Abschließend möchten wir unseren deutschen Kolleginnen und Kollegen für ihre Zusammenarbeit bei der Vorbereitung und Erstellung dieses Berichts danken, insbesondere Helmut Gottwald und weiteren LASI-Vertretern während unseres Besuchs.